CategoriesUncategorized

Die Grundsteuerreform in Deutschland hat weitreichende Änderungen für Hausbesitzer zur Folge. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode als verfassungswidrig erklärte, tritt die Reform ab 2025 in Kraft.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Die alte Berechnung der Grundsteuer basierte auf veralteten Einheitswerten, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland sogar aus 1935 stammten. Diese Praxis führte zu Ungerechtigkeiten und ungleicher Belastung der Steuerzahler.

Neue Berechnung der Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis aktueller Bewertungsgrundlagen berechnet. Drei Hauptfaktoren fließen in die neue Berechnung ein:

  • Grundstückswert: Der Bodenrichtwert, der die Marktpreise in der jeweiligen Region widerspiegelt, ist eine zentrale Größe.
  • Grundstücksgröße: Die Fläche des Grundstücks bleibt ein relevanter Faktor für die Steuerberechnung.
  • Immobilienart und Baujahr: Diese Faktoren beeinflussen ebenfalls die Höhe der Grundsteuer. Unterschiedliche Immobilienarten (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie) werden unterschiedlich gewichtet, ebenso das Baujahr der Immobilie.

Diese Faktoren werden zusammengeführt und mit einem Hebesatz multipliziert, den jede Kommune individuell festlegt. Daher können die Steuersätze je nach Region erheblich variieren.

Öffnungsklausel für Bundesländer

Die Reform bietet den Bundesländern die Möglichkeit, eigene Modelle zur Grundsteuerberechnung zu entwickeln. Diese Öffnungsklausel ermöglicht eine Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Einige Bundesländer haben diese Möglichkeit bereits genutzt:

  • Baden-Württemberg hat ein modifiziertes Bodenwertmodell eingeführt, das sich stark auf die Bodenrichtwerte stützt.
  • Bayern verfolgt ein reines Flächenmodell, bei dem nur die Grundstücks- und Gebäudefläche berücksichtigt wird, unabhängig vom Wert.
  • Saarland hat ebenfalls eigene Regelungen zur Grundsteuerberechnung entwickelt, die lokale Besonderheiten berücksichtigen.
  • Andere Bundesländer wie Hessen und Niedersachsen bleiben beim Bundesmodell, das eine einheitliche Berechnungsgrundlage bietet.

Auswirkungen auf Hausbesitzer

  • Steuererhöhung: In stark nachgefragten Wohnlagen, wo die Bodenrichtwerte erheblich gestiegen sind, ist mit einer höheren Grundsteuer zu rechnen. Besonders in Ballungszentren und beliebten Wohngegenden können die Steuerlasten deutlich steigen.
  • Steuersenkung: In ländlichen oder strukturschwachen Regionen könnte die Grundsteuer sinken. Dort sind die Bodenrichtwerte oft niedriger, was zu einer Entlastung der Hausbesitzer führen kann.
  • Unveränderte Steuerlast: In einigen Gebieten könnte die Steuerlast auf dem bisherigen Niveau bleiben. Dies hängt stark vom kommunalen Hebesatz ab.

Erklärungspflicht

Im Jahr 2022 waren Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben, um die Werte für die neue Berechnung festzustellen. Diese Erklärung musste elektronisch über das Portal ELSTER eingereicht werden und umfasste Angaben zu:

  • Größe und Lage des Grundstücks,
  • Bodenrichtwert,
  • Baujahr der Immobilie,
  • Art des Gebäudes (Wohn- oder Gewerbeimmobilie),
  • Wohnfläche (bei Gebäuden).

Es ist wichtig, die Frist zur Abgabe der Erklärung zu beachten. Versäumnisse können zu Sanktionen oder einer Zwangsveranlagung führen.

Folgen für Mieter

Die Grundsteuer kann in Deutschland über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Daher sollten auch Mieter die Entwicklungen rund um die Grundsteuerreform im Auge behalten. Eine steigende Grundsteuer kann zu höheren Mietnebenkosten führen, was die Wohnkosten in beliebten Lagen weiter in die Höhe treiben könnte.

Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

  • Die Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bis zu diesem Datum wird die Steuer weiterhin auf Basis der alten Werte berechnet.
  • Die Abgabe der Grundsteuererklärung war bis zum 31. Januar 2023 verpflichtend. Wer diese Frist verpasst hat, muss möglicherweise mit Nachteilen rechnen, darunter Mahnungen oder Zwangsveranlagungen.

Kontaktieren Sie uns

TEL:

+(49)6894 1665081

Obere Kaiserstraße 179
66386 Sankt Ingbert, Saarland

email

Info@musso-immobilien.de

Über Uns

Vertrauen und Qualität stehen bei uns an erster Stelle. Wir unterstützen Sie sowohl beim Kauf, beim Verkauf als auch bei der Vermietung.

© 2024 – Musso Immobilien  All rights reserved.