Wenn es ums Erben geht, kann es schnell kompliziert werden, vor allem beim Pflichtteilanspruch. Der Pflichtteil sorgt dafür, dass bestimmte Angehörige auch dann einen Anteil am Erbe erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht oder sogar enterbt wurden.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was der Pflichtteil ist, wer Anspruch darauf hat und wie Sie ihn einfordern können.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Erbe, der bestimmten Familienmitgliedern zusteht – selbst dann, wenn sie im Testament nicht erwähnt werden oder enterbt sind. Das bedeutet: Auch wenn die verstorbene Person (der Erblasser) Sie im Testament nicht berücksichtigt hat, können Sie dennoch Ihren Pflichtteil verlangen.
Der Pflichtteil wird nicht in Form von Sachwerten (wie Immobilien oder Schmuck) ausgezahlt, sondern immer als Geldbetrag. Er beträgt die Hälfte dessen, was Sie nach dem Gesetz als Erbe erhalten hätten.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nicht alle Verwandten haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser steht nur bestimmten, engsten Angehörigen zu:
Kinder des Erblassers (auch adoptierte Kinder)
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder hatte
Andere Verwandte wie Geschwister, Nichten oder Neffen haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Sie gesetzlich z. B. ein Viertel des Nachlasses erhalten würden, steht Ihnen als Pflichtteil die Hälfte davon, also ein Achtel des Nachlasses, zu.
Der Nachlasswert wird anhand des gesamten Vermögens des Verstorbenen berechnet. Dazu zählen Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte, aber auch Schulden. Schenkungen, die der Erblasser kurz vor seinem Tod gemacht hat, können bei der Berechnung des Pflichtteils ebenfalls eine Rolle spielen.
Wie machen Sie den Pflichtteil geltend?
Um Ihren Pflichtteil zu erhalten, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Das bedeutet, Sie müssen die Erben schriftlich dazu auffordern, Ihnen Auskunft über den Nachlass zu geben. Die Erben sind dann verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögenswerte und Schulden aufgeführt sind.
Achten Sie darauf: Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und Sie von Ihrer Enterbung erfahren haben.
Was ist mit Schenkungen?
Schenkungen, die der Erblasser kurz vor seinem Tod gemacht hat, können ebenfalls Ihren Pflichtteil beeinflussen. In solchen Fällen spricht man vom Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Anspruch schützt Sie davor, dass Ihr Pflichtteil durch Schenkungen zu stark geschmälert wird. Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, können anteilig zum Nachlass hinzugerechnet werden.
Fazit
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen festen Anteil am Erbe, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen ein Pflichtteil zusteht, sollten Sie Ihre Rechte kennen und den Anspruch rechtzeitig geltend machen. Da die Berechnung des Pflichtteils oft komplex ist, kann es hilfreich sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.