Das Treppenhaus ist oft mehr als nur ein Zugang zu den Wohnungen – es ist ein gemeinschaftlich genutzter Raum, der von allen Mietern genutzt wird. Doch was genau darf man im Treppenhaus abstellen, und welche Regeln müssen dabei beachtet werden?
Grundsätze zur Nutzung des Treppenhauses
Das Treppenhaus gehört in den meisten Mehrfamilienhäusern zu den Gemeinschaftsflächen. Es dient vor allem der Sicherheit und der Flucht im Notfall. Daher gelten folgende Grundsätze:
Freihalten von Rettungswegen: Das Treppenhaus muss als Rettungsweg immer frei und ohne Hindernisse zugänglich sein.
Gemeinschaftliche Nutzung: Der Raum darf nicht durch einen einzelnen Mieter unzumutbar blockiert oder zweckentfremdet werden.
Hausordnung beachten: Die meisten Mietshäuser haben eine Hausordnung, die detailliert regelt, was im Treppenhaus erlaubt ist.
Was ist erlaubt?
Es gibt einige Gegenstände, die in der Regel erlaubt sind, solange sie die oben genannten Grundsätze nicht verletzen:
- Fußmatten: Eine kleine Fußmatte vor der Wohnungstür ist allgemein akzeptiert.
- Schuhe: Solange es sich nur um ein oder zwei Paar handelt und diese keine Stolpergefahr darstellen, wird das Abstellen von Schuhen oft toleriert.
- Pflanzen: Kleine Pflanzen oder Blumendekorationen sind in vielen Fällen erlaubt, solange sie keine Wege blockieren.
- Kinderwagen: Das Abstellen eines Kinderwagens ist in der Regel gestattet, sofern keine anderen Bewohner behindert werden. Manchmal gibt es im Hausflur oder Keller spezielle Abstellbereiche.
Was ist nicht erlaubt?
Einige Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen oder wegen der Hausordnung oft verboten:
- Müllbeutel: Das Abstellen von Müllbeuteln im Treppenhaus ist in der Regel nicht gestattet, da es unhygienisch ist und unangenehme Gerüche verursachen kann.
- Fahrräder: Fahrräder sollten in den dafür vorgesehenen Abstellbereichen wie dem Fahrradkeller untergebracht werden.
- Möbel: Große Gegenstände wie Möbel oder Kartons sind im Treppenhaus nicht erlaubt, da sie Fluchtwege blockieren können.
- Dekorationen in großem Umfang: Eine übermäßige Dekoration des Treppenhauses ist oft untersagt, da sie andere Mieter stören kann.
Rechtliche Grundlagen
Die Nutzung des Treppenhauses wird in der Regel durch das Mietrecht und die Hausordnung geregelt. Einige wichtige Punkte:
- Brandschutzverordnung: Gemäß der Brandschutzverordnung müssen Fluchtwege frei bleiben. Das bedeutet, dass große oder sperrige Gegenstände hier nicht abgestellt werden dürfen.
- Hausordnung: Vermieter können in der Hausordnung festlegen, welche Gegenstände erlaubt sind.
- Urteile: In Streitfällen haben Gerichte häufig entschieden, dass das Treppenhaus in erster Linie ein Fluchtweg ist und nicht zur Lagerung persönlicher Gegenstände genutzt werden darf.
Tipps für Mieter
- Absprachen treffen: Klären Sie mit Ihrem Vermieter oder der Hausgemeinschaft, was erlaubt ist.
- Rücksicht nehmen: Achten Sie darauf, andere Mieter nicht zu behindern oder zu stören.
- Alternativen nutzen: Wenn möglich, nutzen Sie Keller- oder Abstellräume für sperrige Gegenstände.
Das Treppenhaus ist ein Gemeinschaftsraum, der gewissen Regeln unterliegt. Mieter dürfen kleine, unauffällige Gegenstände wie Fußmatten oder wenige Schuhe abstellen, müssen aber Fluchtwege freihalten und die Hausordnung beachten.