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Ab 2024 treten neue Regeln in Kraft, die Besitzer von Kaminöfen betreffen. Diese sind Teil der Bemühungen, die Luftqualität zu verbessern und den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu verringern. Wer einen älteren Kaminofen besitzt, sollte sich daher dringend über die kommenden Änderungen und Pflichten informieren.

Hintergrund der Verordnung

Kamine und Kaminöfen sind gemütlich und bieten eine nachhaltige Heizalternative. Allerdings stoßen ältere Modelle hohe Mengen an Feinstaub und Schadstoffen aus, die gesundheitsschädlich sind und zur Luftverschmutzung beitragen. Mit der neuen Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sollen diese Emissionen reduziert werden. Insbesondere ältere Geräte, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen bestimmte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten – oder sie müssen nachgerüstet bzw. stillgelegt werden.

Wer ist von der Kaminofenverordnung 2024 betroffen?

Die Verordnung betrifft hauptsächlich Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen nun entweder:

Nachgerüstet werden, um die neuen Emissionsgrenzwerte einzuhalten,

oder sie müssen stillgelegt werden, falls sie die geforderten Standards nicht erfüllen.

Neue Grenzwerte ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen:

  • Feinstaub: Maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter.
  • Kohlenmonoxid: Maximal 1,25 Gramm pro Kubikmeter.

Ältere Kaminöfen, die diese Werte überschreiten, müssen entsprechend nachgerüstet werden oder der Betrieb muss eingestellt werden. Einige neuere Modelle erfüllen bereits die Anforderungen, aber für alte Geräte ist es oft notwendig, einen Feinstaubfilter einzubauen.

Was müssen Kaminofenbesitzer tun?

Wenn Sie einen Kaminofen besitzen, der vor 2010 eingebaut wurde, müssen Sie bis Ende 2023 überprüfen lassen, ob er die neuen Grenzwerte erfüllt. Folgende Schritte sind dabei wichtig:

Überprüfung durch den Schornsteinfeger
Der zuständige Schornsteinfeger wird bei der regelmäßigen Überprüfung feststellen, ob der Kamin die neuen Werte einhält. Dazu prüft er den Ofen auf seine Emissionswerte und seine Funktionsfähigkeit.

Nachrüstung oder Austausch
Wenn der Kaminofen die Grenzwerte nicht erfüllt, haben Sie zwei Optionen:

Nachrüstung: Viele Geräte können durch den Einbau eines Feinstaubfilters oder eine Abgaskatalysatoren angepasst werden.

Austausch: Wenn eine Nachrüstung nicht wirtschaftlich oder technisch möglich ist, müssen Sie den alten Kaminofen durch ein neues, umweltfreundliches Modell ersetzen.

Stilllegung des Ofens
Wenn weder eine Nachrüstung noch ein Austausch infrage kommt, müssen Sie den Ofen stilllegen. Dies bedeutet, dass der Kaminofen nicht mehr in Betrieb genommen werden darf und unbrauchbar gemacht werden muss.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt auch Ausnahmen von den neuen Regelungen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen alte Öfen weiter betrieben werden, selbst wenn sie die Grenzwerte überschreiten. Dazu gehören:

  • Denkmalschutz: Historische Kaminöfen, die unter Denkmalschutz stehen, können von den Regelungen ausgenommen sein.
  • Offene Kamine: Bei gelegentlicher Nutzung (weniger als achtmal im Jahr) gelten für offene Kamine weniger strenge Regelungen.
  • Öfen ohne ständigen Heizbetrieb: Wenn der Ofen nur als Zusatzheizung oder gelegentlich verwendet wird, könnten ebenfalls andere Vorschriften greifen.

Es ist wichtig, dies mit dem Schornsteinfeger zu besprechen, da er prüfen kann, ob eine Ausnahme für das Gerät infrage kommt.

 

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