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Die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Teileigentum, oft auch “Aufteilung in Eigentumswohnungen” genannt, ist ein gängiges Verfahren, bei dem Mietwohnungen in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt und oft anschließend verkauft werden. Doch worauf sollten beide Parteien besonders achten, um eine faire und reibungslose Umwandlung sicherzustellen?

Es ist wichtig zu beachten, dass einzelne Wohnungen nur verkauft werden können, wenn sie zuvor aufgeteilt wurden und eine Teilungserklärung vorliegt. Diese Erklärung legt die rechtlichen Grundlagen für die Aufteilung des Gebäudes in separate Eigentumseinheiten fest und regelt Aspekte wie die Gemeinschaftsordnung und die Verteilung der Gemeinschaftsflächen.

Kündigungsschutz nach der Umwandlung

Grundsätzlich gilt für Mieter ein spezieller Kündigungsschutz, wenn ihre Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft wird. So kann der neue Eigentümer, der die Wohnung zur Eigennutzung erwerben möchte, nicht sofort kündigen. Es gibt eine gesetzliche Kündigungssperrfrist, die für mindestens drei Jahre greift. In Regionen mit angespannter Wohnungslage kann diese Frist sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert sein. Der genaue Zeitraum ist je nach Bundesland und Region unterschiedlich.

Vorkaufsrecht für Mieter

Ein weiterer Schutzmechanismus ist das Vorkaufsrecht: Mieter haben das Recht, die von ihnen bewohnte Wohnung zu kaufen, bevor sie an Dritte verkauft wird. Der Eigentümer muss den Mieter über den Verkaufsplan informieren, und dieser hat dann die Möglichkeit, die Wohnung zu denselben Bedingungen zu erwerben. Dies ist besonders interessant für Mieter, die schon länger in der Wohnung leben und sich eine Eigenimmobilie vorstellen können.

Tipp für Vermieter: Umwandlung nur bei unvermieteten Wohnungen vornehmen

Eine Möglichkeit für Vermieter ist es, die Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzunehmen, solange die Wohnungen unvermietet sind. Ist das Gebäude leerstehend, entfallen die Kündigungsschutzfristen sowie das Vorkaufsrecht für Mieter, und der Verkaufsprozess kann flexibler und oft schneller abgewickelt werden. Dies bietet potenziellen Käufern auch den Vorteil, die Wohnung sofort selbst zu beziehen oder nach eigenen Vorstellungen zu vermieten.

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