Die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, umgangssprachlich als Spekulationssteuer bekannt, betrifft den Verkauf von Immobilien aus privatem Besitz, bei dem ein Gewinn erzielt wird. Ob und in welchem Umfang diese Steuer fällig wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Einhaltung der jeweiligen Spekulationsfrist.
Die Spekulationssteuer bei einem Immobilienverkauf tritt in folgenden Fällen auf:
- Wenn die Immobilie ausschließlich vermietet war und innerhalb von zehn Jahren verkauft wird.
- Beim Verkauf einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses, das innerhalb der Zehnjahresfrist erfolgt, wobei die übrigen Wohnungen der Steuer unterliegen.
- Wenn die Immobilie weniger als drei Jahre durchgehend für den Eigenbedarf genutzt wurde.
- Beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks innerhalb der Zehnjahresfrist nach dem Kauf.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen keine Spekulationssteuer anfällt:
- Wenn der Kauf der Immobilie mehr als zehn Jahre zurückliegt, entfällt die Steuerpflicht für den Verkaufserlös.
- Bei durchgehender Eigenbedarfsnutzung der Immobilie für mindestens drei Jahre.
- Wenn Ihre Kinder die Immobilie für mindestens drei Jahre für ihren Eigenbedarf nutzen und bestimmte Kriterien erfüllen.
Des Weiteren entfällt die Spekulationssteuer, wenn kein Gewinn erzielt wird oder die Immobilie vor dem Verkauf vermietet war und in den letzten zwei Jahren für den Eigenbedarf genutzt wurde.
Die genaue Höhe der Spekulationssteuer variiert je nach Gewinn, sonstigen Einkünften und persönlicher Steuerklasse, wobei eine Steuerbelastung von mehr als 25 Prozent des Gewinns üblich ist.